Aufgaben von betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Datenschutzskandale haben für viel Aufsehen, Verschärfungen der gesetzlichen Regelungen und zu einem neuen gesellschaftlichen Bewusstsein im Umgang mit Daten in der Öffentlichkeit geführt. Die als “Web 2.0″ bezeichnete Entwicklung im Internet und die steigende Verbreitung vielseitiger, technischer und mobiler Kommunikations- und Überwachungsgeräte findet nicht nur im Privaten sondern auch zunehmend im Unternehmen Eingang in den Alltag. Unternehmen, die die Einhaltung der personenbezogenen Daten gar nicht oder nur unzureichend beachten, haben bei Verstößen nicht mit hohen Bußgeldern und Schadensersatzforderungen sondern vor allem mit extremen Rufschädigungen zu rechnen, die einem Unternehmen noch Jahre lang anhaften können.
Da die Unternehmen im Rahmen der Selbstkontrolle zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind, sind sie nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Bestellung einer oder eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist die Bestellung einer oder eines Datenschutzbeaufttragten zwingend vorgesehen, wenn in einem Betrieb mehr als neun Personen automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Dazu zählen auch externe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Teilzeitbeschäftigte.
Zu einer automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten zählt beispielsweise auch die Benutzung eines Programms, mit dem E-Mails gespeichert oder verarbeitet werden können (z. B. Outlook, Mozilla Thunderbird). Bei einer nicht-automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten sieht das BDSG für die Bestellung einer/eines DSB eine Mindestanzahl von 20 Personen vor, die in einem Betrieb hiermit beschäftigt sein müssen.
Mit der erfolgreichen Teilnahme an diesem Seminar erwerben Sie die Fachkunde für betriebliche Datenschutzbeauftragte. Es vermittelt Ihnen alle zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlichen Grundkenntnisse sowie darüber hinaus Aktuelles zum BDSG sowie zu weiteren Gesetzen (z. B. Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz).
Seminarinhalte
Das Seminar eignet sich sowohl für neu bestellte als auch für erfahrene Datenschutzbeauftragte und beschäftigt sich mit folgenden Themenfeldern:
- Grundwissen zur/zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB): gesetzliche Grundlagen bezüglich der Tätigkeit der/des DSB als auch im Zusammenhang mit der Bestellung
- Die Pflicht zur Bestellung einer/eines DSB gem. BDSG: Wo beginnt die Pflicht eines Betriebes, eine/einen DSB zu bestellen? Kann ein Betrieb freiwillig eine/einen DSB bestellen? Wer kann zur/zum DSB bestellt werden?
- Persönliche Voraussetzungen einer/eines DSB: Was ist mit den Begriffen “Fachkunde” und “Zuverlässigkeit” gemeint?
- Aufgaben und Funktionen einer/eines DSB:
- Die Schaffung von Transparenz innerhalb der betrieblichen Datenverarbeitung
- die Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung von Datenverarbeitungsprogrammen, die zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten benutzt werden
- Beratung hinsichtlich von technischen oder organisatorischen Maßnahmen
- Verpflichten derjenigen Personen, die im Betrieb mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind, auf das BDSG sowie deren Schulung
- Vertretung des Betriebes in Datenschutzangelegenheiten sowie Ansprechpartner für Betroffene
- Überwachung und Koordinierung von Datenschutz- und Datensicherungsmaßnahmen im Rahmen des BDSG
- Vermittlung branchenspezifischer Kenntnisse
- Rechte der/des DSB: Einbindung, Kooperation und Information; Fortbildung, deren Umfang und Kostenübernahme; Umfang von Einspruchs-, Initiativ- und Einsichtsrecht; sächliche Unterstützung (geeignete Räume, Büromaterialien etc.), unmittelbares Vortragsrecht bei der Geschäftsführung; Widerruf der Bestellung; Kündigungsschutz; Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Beratung durch die örtlich zuständige Datenaufsichtsbehörde
- Status der/des DSB im Unternehmen: organisatorische Stellung im Betrieb, Umfang der Verschwiegenheitspflicht, Benachteiligungsverbot; Besonderheiten bei externen DSB
- Haftung der/des DSB im Innen- und Außenverhältnis: Umfang der zivil- und strafrechtlichen Haftung
Ihr Nutzen
Das Seminar vermittelt Ihnen mit Beispielen aus der Praxis anschaulich das für die Tätigkeit einer/eines DSB erforderliche Wissen. Zum Nachweis der nach BDSG erforderlichen Fachkunde erhalten Sie nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung. Auf Wunsch haben Sie die Möglichkeit, eine Prüfung zur “Zertifizierten Fachkraft für Datenschutz” abzulegen.
Dauer
1 Seminartag
Termine
Mittwoch 30. Mai 2012 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 27. Juni 2012 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 25. Juli 2012 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 29. August 2012 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 26. September 2012 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 24. Oktober 2012 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 28. November 2012 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch 19. Dezember 2012 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Veranstalter
Mi Ka Do Kooperationspartner GmbH
Großbeerenstraße 1
14482 Potsdam
Telefon: +49 (0) 331 9799906
Fax: +49 (0) 30 26344136
Internet: mikado-kooperationspartner.de
E-Mail: info@mikado-kooperationspartner.de
Veranstaltungsort
Berlin / Hamburg / München / Köln / Stuttgart / InHouse
Teilnahmegebühr
620,00 € zzgl. MwSt.
737,80 € inkl. MwSt.
inklusive Mittagessen, Getränke und Snacks
Das Seminar findet mit mindestens 2 Teilnehmern statt.
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